Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoren & Aussteller

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoren & Aussteller des Wiener Radiologischen Symposiums, Wien/AT

Für Aussteller
Die Standzuteilung erfolgt unter Berücksichtigung von Sponsoringhöhe und -Aktivitäten, Standgröße, Datum der Anmeldung und Zahlungsdatum.

Zahlungs- und Stornobedingungen

Nach Eingang des Buchungsformulars erhält der Sponsor eine Rechnung. Die Rechnung ist zahlbar sofort nach Erhalt. Die Zahlung ist per Banküberweisung möglich.

Bitte geben Sie auf den Überweisungsunterlagen zur Identifizierung Ihre Rechnungsnummer an. Bitte beachten Sie, dass Sie für alle anfallenden Bankgebühren verantwortlich sind.

Bei der Stornierung Ihrer Bestellung mehr als 90 Tage vor dem Kongress wird eine Stornogebühr von 50% des Gesamtbetrags erhoben. Bei einer Stornierung weniger als 90 Tage vor dem Kongress wird keine Rückerstattung gewährt.

Vienna School of Radiology (VISOR) behält sich das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. In diesem Fall wird eine volle Rückerstattung des bezahlten Betrags gewährt.

Verschiebung, Verlegung, Umwandlung, Verkleinerung

Für den Fall, dass es,  aufgrund von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich der VISOR liegen (z.B. Ausfall von Flügen, Streiks, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Reiseverbote, behördliche Anordnungen, Schließung des Veranstaltungszentrums usw.), als ratsam oder notwendig erachtet wird, das Wiener Radiologische Symposium zu verschieben, den Veranstaltungsort zu ändern, das Wiener Radiologische Symposium in eine Online-Tagung umzuwandeln oder verfrüht abzubrechen, ist die VISOR nicht zu einer Rückerstattung verpflichtet.

Die Verpflichtung von VISOR beschränkt sich in einem solchen Fall darauf, in zumutbarem Umfang eine Verschiebung des Wiener Radiologischen Symposiums um maximal sieben Monate nach dem ursprünglichen Termin zu erstreben. Im Falle einer Verlegung, Verschiebung oder der Umwandlung in eine Online-Veranstaltung bleibt der Vertragspartner der VISOR berechtigt, am Wiener Radiologischen Symposiium zum neuen Termin und/oder dem neuen Ort und/oder online zu den gleichen Bedingungen teilzunehmen.

In diesem Fall haftet die VISOR nicht für Schäden, die ihrem Vertragspartner entstehen. Sollte aus irgendeinem Grund die Durchführung des Wiener Radiologischen Symposiums innerhalb der Frist von sieben Monaten nicht möglich sein, erstattet die VISOR dem Vertragspartner den gezahlten Betrag unter Abzug des Preises für noch verfügbare Leistungen (z.B. Online-Teilnahme) und den bereits entstandenen Kosten für die Vorbereitung des Wiener Radiologischen Symposiums anteilig nach dem von der VISOR ermittelten und bekannt gegebenen Prozentsatz zurück.

Haftung

Die Organisatoren übernehmen keine Verantwortung für Nachteile, wenn der gesponserte Kongress nicht stattfinden kann aufgrund von Hindernissen oder Erschwernissen, die außerhalb der Kontrolle der Kongressveranstalter liegen und die bei Unterzeichnung dieses Vertrages nicht vorhersehbar waren. Solche Hindernisse sind unter anderem der Ausbruch von Krieg, Unruhen, staatliche oder sonstige Behinderungen für die Reisefreiheit, gewerkschaftliche Aktionen, nationale Katastrophen, Feuer, Überschwemmungen und alle anderen Umstände, die unter die Sinne des Vorstehenden fallen.